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Nutzungsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für die Nutzung der Software „Smarketingleads“ gemäß der aktuellen Produktbeschreibung durch den Kunden.

(2) Die Software wird vom Anbieter als webbasierte SaaS-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software zur Analyse in seine eigene Webseite einzubinden.

(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags

(1) Indem sich der Kunde auf der Webseite https://smarketingleads.de/ mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.

(2) Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Kunden eine Bestätigungs-E-Mail zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.

(3) Der Kunde hat daraufhin 24 Std. Zeit seine E-Mail-Adresse mit Klick auf den Bestätigungs-Link in der Bestätigungs-Mail zu bestätigen. Andernfalls wird der Zugang gesperrt und nach Ablauf von 60 Tagen dauerhaft gelöscht, außer er wird vom Kunden innerhalb von 60 Tagen auf Anfrage an support@smarketingleads.de wieder aktiviert.

§3 Art und Umfang der Leistung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

(2) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

§4 Verfügbarkeit der Software

(1) Der Dienst ist zu 98 % im Kalendermonatsmittel verfügbar. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn der Dienst vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist nicht anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von

• höherer Gewalt,
• Fehlbedienung oder vertragswidrigen Nutzungshandlungen des Kunden oder

nicht erreichbar ist.

(2) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.

§5 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(3) Der Kunde kann die gespeicherten Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun.

(4) Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.

§6 Support

(1) Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt.

(2) Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

(3) Die Meldung erfolgt per Ticket-System oder E-Mail an support@smarketingleads.de und wird nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr) bearbeitet.

§7 Vergütung und Abrechnung

(1) Der Testzeitraum ist kostenlos und wird automatisch beendet. Nach Beendigung wird der Kunde automatisch auf einen kostenlosen Tarif herabgestuft und kann die Software weiterhin eingeschränkt nutzen.

(2) Soweit mit dem Kunden nicht anderweitig vereinbart, gilt die aus der aktuellen Preisliste ersichtliche Vergütung.

(3) Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 10 Werktage, nach Vertragsabschluss, fällig.

(4) Die Zahlung jeglicher Vergütungen erfolgt durch Einzug über das SEPA-Lastschriftverfahren.

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bank- oder Kreditkarten-Konto, von dem der Betrag abgebucht wird, über die erforderliche Deckung verfügt. Für den Fall, dass die Zahlung aufgrund von Umständen, die von dem Kunden zu vertreten sind, nicht erfolgt, kann der Anbieter die entstandenen Mehrkosten (z.B. Kosten der Rücklastschrift) dem Kunden in der jeweils angefallenen Höhe berechnen.

(6) Den Kunden werden jegliche Rechnungen im PDF-Format per E-Mail zur Verfügung gestellt.

(7) Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 12 Abs.2 hat.

(8) Der Anbieter kann nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäß dem Auftragsblatt die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.

§8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

(2) Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

(3) Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

(4) Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

§9 Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§10 Haftung und Schadenersatz

(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

(3) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der vertragsgegenständlichen Software typischerweise gerechnet werden muss

(4) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regel-mäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

§11 Kundendaten

(1) Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.

(2) Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

§12 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

(1) Für die Vertragslaufzeit gibt es, bedingt durch die verschiedenen Preismodelle, zwei Optionen. Zum einen den Jahresvertrag, der eine Laufzeit von 12 Monaten beinhaltet. Dieser kommt zu Stande, wenn man die Tarifoptionen ‚Jahresvertrag/ monatliche Zahlung‘ oder ‚Jahresvertrag / jährliche Zahlung‘ wählt. Wird einer dieser Verträge nicht mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit wirksam gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Zum anderen gibt es die Tarifoption der monatlichen Zahlung / monatlichen Kündbarkeit. Hier kann der Kunde monatlich kündigen. Die Kündigung ist für den darauffolgenden Monat bis zum dritten Werktag des vorherigen Monats fällig.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für den Anbieter insbesondere in folgenden Fällen:

  • Der Kunde befindet sich mit der Vergütung für mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug.
  • Der Kunde stellt seine Zahlungen ein, das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren ist von ihm oder zulässigerweise von dem Anbieter oder einem anderen Gläubiger beantragt, ein solches Verfahren wird eröffnet oder dessen Eröffnung wird mangels Masse abgelehnt.
  • Der Kunde verstößt nicht nur unerheblich gegen die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere diese BVB SaaS oder die AGB und stellt den Verstoß auf eine Abmahnung des Anbieters hin nicht innerhalb angemessener Frist ab.

(3) Kündigt der Anbieter wegen einer Pflichtverletzung des Kunden aus wichtigem Grund, behält der Anbieter als Mindestschaden den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde hätte ordentlich kündigen können, abzüglich der von dem Anbieter aufgrund der Kündigung ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Von der Vergütung bringt der Anbieter grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 10% des geschuldeten Betrages für ersparte Aufwendungen in Abzug. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, die Ersparnis sei höher als 10%.

(4) Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, z.B. per E-Mail.

(5) Nach Ende der Laufzeit ist ein Zugriff auf den Dienst nicht mehr möglich. Für die vom Kunden erstellten Daten gilt Ziffer 13.

§13 Export von Daten

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit aus dem Dienst exportieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen solchen Export rechtzeitig vor Vertragsende in eigener Verantwortung zu veranlassen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden dem Kunden aktiv bereitzustellen.

(2) Der Anbieter wird sämtliche Daten des Kunden 60 Tage nach Vertragsende automatisiert löschen svensktapotek.net. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diese Frist hinaus aufzubewahren.

(3) Die Frist in Ziffer 13 Abs.2 gilt nicht, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die von ihm exportierten Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Erfolgt einer Mitteilung verlängert sich die Frist gemäß Ziff. 8.2 um 30 Tage.

§14 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13,

  • wenn sie der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
  • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

(3) Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 14 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

§15 Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.